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Der im Rhythmus von maximal 2 Jahren neugewählte oder bestätigte Vorstand des Elternvereines besteht aus bis
zu 7 Personen: erste/r und zweite/r Vorsitzende/r, SchriftführerIn, Kassenwart/wärtin und bis zu 3 Springern.
Dem Vorstand obliegt die wirtschaftliche Verwaltung der Einrichtung und weite Teile der Öffentlichkeitsarbeit.
Er hält auf verwaltender Ebene Kontakt zum städtischen Jugendamt und dem DPWV.
Beschlüsse zu Neueinstellungen und Kündigungen werden nach Absprache mit der Leitung getroffen.
Auch steht er in enger Verbindung mit dem Team und erhält durch regelmäßig stattfindende Gespräche Einblick in die
pädagogische Arbeit.
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