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Als vermittelndes Gremium zwischen MitarbeiterInnen, Eltern und Vorstand agiert der Elternrat.
Er wird auf dem ersten Elternabend des jeweiligen Kindergartenjahres für ein Jahr gewählt.
In jeder Gruppe gibt es eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in.
Wir begrüßen es, wenn der Elternrat sich aktiv mit Anregungen, Informationen oder auch eigenen Aktionen am Leben in der
Kita beteiligt.
Als Mitglieder eines Elternvereins sind diejenigen, deren Kind in der Tagesstätte betreut wird, zur Ableistung von
Arbeitsstunden verpflichtet. Die Stunden, welche monatlich abzuleisten sind, werden vom Vorstand festgelegt.
Notwendige Tätigkeiten sind Vorstand, Elternrat, Küchen-, Handwerks-, Näh- und Gartengruppe sowie
Öffentlichkeitsarbeit und der Elterndienst.
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